§ 145 StGB – Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

Das Entfernen oder Beschädigen von Unfallverhütungs- oder Nothilfemitteln (Bransschutztüren, Feuerlöscher, Warnschilder, …) ist kein Spass: es ist sogar eine sehr ernste Straftat nach dem StGB.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__145.html